Die Gesundheits- und Krankenpflege in Österreich ist im starken Wandel. Mit der Einführung der Community Nurse und der School Nurse ebnet sich die Pflege den Weg zur weiteren Professionalisierung. Der Artikel widmet sich dem Verlauf der Emanzipation der Gesundheits- und Krankenpflege als professioneller, eigenständiger Beruf.
Angefangen mit einer kurzen Geschichte der Pflege
Im 19. Jahrhundert gab es in Österreich neben dem geistlichen Krankenpflegepersonal auch Weltliches. Die Pflege wurde als Wartdienst bezeichnet und das Personal als Wärterinnen und Wärter. Sie galten als ungebildet und kamen zumeist aus niedrigen sozialen Schichten. Eine geregelte Ausbildung gab es nicht. Die tägliche Arbeit umfasste hauswirtschaftliche Tätigkeiten und die „Krankenbeobachtung“. Wärterinnen und Wärter hatten Arbeitszeiten von 24 Stunden und mehr, und mussten ständig in Bereitschaft sein; entlohnt wurden sie kaum (Messner, 2017).
Pflege im 20. Jahrhundert
Anfang des 20. Jahrhunderts wurde versucht, die Pflege zu reformieren. 1914 kam die gesetzliche Grundlage, der Pflege eine geregelte Ausbildung zuzusprechen. Die Diplomausbildung umfasste zwei Jahre mit hauswirtschaftlichen, administrativen und medizinischen Unterrichtsfächern. Wärterinnen und Wärter hatten damit die Möglichkeit das Diplom nachzuholen. Doch sowohl der Erste, als auch der Zweite Weltkrieg haben weitere Entwicklungen in der Pflege unterbrochen – Im Rahmen des Zweiten Weltkrieges waren Pflegepersonen nämlich unmittelbar an der Euthanasie von beispielsweise psychisch erkrankten, körperlich und geistig behinderten, sowie als „minderwertig“ stigmatisierten Menschen beteiligt (Messner, 2017).
Die Pflege war in den 1950er Jahren weiterhin von wenig Eigenständigkeit geprägt. Die Ausbildungsdauer ist zwar mittlerweile auf drei Jahre erhöht worden, was auch einen Anstieg an Unterrichtsstunden bedeutete. Dennoch schritt die Professionalisierung nicht voran, weil die Pflege als ärztlicher Hilfsdienst galt. Ab 1961 kam es dann mehr zu pflegerischen und pflegerisch-medizinischen Kompetenzerweiterungen, wodurch beispielsweise hauswirtschaftliche Tätigkeiten einerseits nicht mehr zu den Ausbildungsinhalten zählten (Messner, 2017). Allerdings oblag die Umsetzung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten nach wie vor beim Pflegepersonal, was bis heute noch in einer verminderten Form anhält und gesetzlich erst mit der GuKG-Novelle 2016 vollständig abgeschafft wurde (Hausreither & Lust, 2017; Messner, 2017).
Pflegepersonalmangel und schlechte Ausbildung
Neben dem Anheben der Ausbildungsdauer und der Unterrichtsstunden im Verlauf der 1950er und 1960er Jahre wurde der Fokus auch mehr auf den Pflegepersonalmangel gelenkt. Das Eintrittsalter von anfangs 18 Jahren wurde bis 1997 auf 15 Jahren herabgesetzt, um früh für die Berufsausbildung vorzubereiten. Außerdem wurden noch sogenannte Stationsgehilfen – Personen ohne Ausbildung – eingesetzt, die das Pflegepersonal am Krankenbett unterstützen sollte. Als mit dem Lainzer Skandal heftige Diskussionen um ihre „Ausbildung“ entstanden sind, wurden sie schließlich nur noch bis Ende der 1980er Jahre beschäftigt (Messner, 2017).
Mit dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 1997 wurden die Tätigkeiten in der Pflege genauer definiert und es wurde auf die Gesundheit vermehrt ein Auge geworfen. Doch einzelne Initiativen, die Berufsgruppe der Pflege an den tertiären Bildungsbereich anzuschließen, blieben unzureichend.
Die Akademisierung der Pflege
Somit ist die Gesundheits- und Krankenpflege als wissenschaftliche Disziplin noch sehr jung in Österreich. Angefangen vom ersten Diplomstudium der Pflegewissenschaft 1999, ist es in Wien erst seit 2008 möglich, Gesundheits- und Krankenpflege als Bachelorstudium an der Fachhochschule zu studieren (FH Campus Wien, 2022; Universität Wien, 2022).
Entwicklung und Umsetzung
Mit Inkrafttreten des GuKGs (1997) hat sich Österreich dazu verpflichtet, bis 2023 die Grundausbildung der Gesundheits- und Krankenpflege an Fachhochschulen zu etablieren. Innerhalb der Berufsgruppe wurde berufspolitisch ab 2010 aktiv daran gearbeitet, das Ausbildungsmodell in der Gesundheits- und Krankenpflege zu aktualisieren und an internationale Standards anzupassen. Die Gesundheit Österreich GmbH und der ÖGKV Landesverband Steiermark haben damals gemeinsam ein Kompetenzmodell für Pflegeberufe entwickelt, das als Grundlage zur Professionalisierung der Pflege diente (Brandstätter et al., 2011). Im weiteren Verlauf wurde auch die Ausbildungsstruktur der Pflegeberufe evaluiert, um die Notwendigkeit der Akademisierung aufzuzeigen (Rappold et al., 2012).
Schließlich wurde mit der GuKG-Novelle 2016 die Ausbildung für den Gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege in ganz Österreich auf tertiäres Niveau angehoben. Das bedeutet, dass die Ausbildung zum Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin als Studium an einer Fachhochschule vorgesehen ist. Bis Ende 2023 soll der Bachelorstudiengang in ganz Österreich bedarfsdeckend angeboten werden und die Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege auslaufen (GuKG, 1997). Was ist Gesundheits- und Krankenpflege?
Berufsbild der Pflege
Die GuKG-Novelle 2016 hat einige Veränderungen gebracht. Erstens wird die Pflege österreichweit akademisiert. Zweitens wurden die Tätigkeitsbereiche in der Pflege erweitert. Die Gesundheits- und Krankenpflege hat somit ihren eigenen Handlungsrahmen und ihr Berufsbild besser definiert und modernisiert. Drittens wurde die Pflegefachassistenz als neue Berufsgruppe eingeführt. Damit besteht die Gesundheits- und Krankenpflege aus drei Berufsgruppen (GuKG, 1997).
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
Der Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/die Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin trägt die Gesamtverantwortung für die Pflege. Die Ausbildung besteht aus einem dreijährigen Studium. Sie versorgen Menschen in allen Altersstufen in jeder Lebenslage. Dabei legen sie den Fokus nicht nur auf die Aufrechterhaltung der Gesundheit und der höchstmöglichen Lebensqualität, sondern auch auf die Unterstützung des Heilungsprozesses, und die Linderung und Bewältigung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Mit der GuKG-Novelle 2016 wurde das Berufsbild modernisiert und die Tätigkeitsbereiche hinsichtlich der eigenen Kompetenzen und im Zusammenhang bei medizinischer Diagnostik und Therapie erweitert (GuKG, 1997; Hausreither & Lust, 2016).
Pflegeassistenzberufe
Die Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz sollen den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege bei der Umsetzung von pflegerischen Maßnahmen unterstützen. Sie haben eine einjährige (Pflegeassistenz) und eine zweijährige (Pflegefachassistenz) Ausbildung. Nach Beurteilung der Pflegesituation durch den Gehobenen Dienst führen sie Pflegemaßnahmen und Tätigkeiten bei medizinischer Diagnostik und Therapie nach Anordnung des Gehobenen Dienstes durch. Die Pflegefachassistenz hat durch ihre zweijährige Ausbildung mehr Kompetenzen als die Pflegeassistenz (Hausreither & Lust, 2017). Im Nationalrat ist ein neuer Entwurf für eine GuKG-Novelle 2022 eingelangt, die unter anderem Kompetenzerweiterungen der Pflegeassistenzberufe vorschlägt, um der Gesundheitsversorgung besser begegnen zu können (Redaktion der oesterreich.gv.at, 2022).
Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal
Die Akademisierung hatte die Professionalisierung der Gesundheits- und Krankenpflege zum Ziel. Gemeint ist nicht nur eine Emanzipation der Pflege als autonome Berufsgruppe im Gesundheitswesen, sondern auch die Verbesserung der Qualität des beruflichen Handelns (Brandstätter, 2011; Rappold et al., 2012; Sack, 2015).
Schließlich ist eine gute Ausbildung für alle Berufsgruppen der Pflege essentiell, um eine bestmögliche Pflegequalität umsetzen zu können. Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Publikationen, die explizit an die Pflegepraxis gerichtet sind, sollen demnach auch den Pflegeassistenzberufen in ihrer Ausbildung vermittelt werden.
Der Bedarf an akademischen, sowie gut ausgebildeten Pflegekräften wird in Zukunft aufgrund des demografischen Wandels mit zunehmendem Pflegebedarf in der Bevölkerung weiter ansteigen. Vor diesem Hintergrund werden sowohl Pflegephänomene, als auch einhergehende Aufgabenfelder komplexer. Damit dann eine hohe Pflegequalität gewährleistet werden kann, braucht es einen guten Skill- und Grademix der Pflegeberufe (Von der Heide, 2020).
Herausforderungen in der Praxis
Pflegekräfte tragen maßgeblich zur Versorgungskontinuität im Gesundheitswesen bei. Zwar macht die Pflege gute Fortschritte in der Professionalisierung. Allerdings werden Pflegepersonen weiterhin nicht ausschließlich nach ihren Kompetenzen eingesetzt. Denn Pflegekräfte führen nach wie vor Arbeiten durch, die von anderen Servicediensten wahrgenommen werden könnten. Dazu zählen administrative Tätigkeiten, wie auch Reinigungs-, und Serviceleistungen (Von der Heide, 2020).
Darüber hinaus gibt es wenig gesetzlich festgelegte Kompetenzen, die sie immer noch nicht umsetzen können. Zum Beispiel ist es dem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege nicht möglich, Verbandsmaterialien oder Hilfsmittel weiter zu verordnen (nach ärztlicher Erstverordnung), obwohl es gesetzlich erlaubt ist (ÖGKV, 2020). Die Konsequenzen sind, dass Patientinnen und Patienten nicht die Versorgung bekommen, die ihnen zusteht und die Gesundheits- und Krankenpflege bei pflegerischen Themen weiterhin von der Medizin abhängig ist.
Persönliche Worte
Die Pflege hat in Österreich einen langen Weg zurückgelegt, um sich als eigenständigen Beruf zu entwickeln. Trotzdem werden Pflegepersonen immer noch für Tätigkeiten eingesetzt, die nicht in das Berufsbild der Pflege hineinfallen. Damit wird das Rollenbild der Pflege innerhalb der Gesellschaft und den anderen Gesundheitsberufen negativ beeinflusst.
Die Professionalisierung der Pflege endet nicht mit der Akademisierung. Wir fangen erst an, unsere Kompetenzen weiterzuentwickeln, für eine faire Entlohnung – unserem Arbeitspensum entsprechend – einzutreten und auf viele Missstände in der Praxis hinzuweisen. Dabei wird auch die berufspolitische Arbeit in der Gesellschaft immer präsenter.
Eure AGKP
Quellen:
Brandstätter, E. et al. (ÖGKV Landesverband Steiermark). (2011). Kompetenzmodell für Pflegeberufe in Österreich. Graz: ÖGKV Landesverband Steiermark.
FH Campus Wien. Gesundheits- und Krankenpflege, Bachelorstudium. Verfügbar unter: Bachelorstudiengang Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege [27.02.2022].
Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) (1997). Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 1997. BGBl. I Nr. 108/1997 i. d. F. BGBI. I Nr. 15/2022. Verfügbar unter: Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz [05.03.2022].
Hausreither, M., & Lust, A. (2016). Berufsbild und Kompetenzen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege. Österreichische Zeitschrift für Pflegerecht, Beilage I(6), I-IV.
Hausreither, M., & Lust, A. (2017). Berufsbild und Tätigkeitsbereich der Pflegeassistenzberufe. Österreichische Zeitschrift für Pflegerecht, Beilage I(1), I-IV.
Messner, I. (2017). Geschichte der Pflege (1. Auflage). Wien: Facultas.
Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband (2020). Pressemeldung. ´Jeder Österreicher hat ein Recht auf professionelle Pflege´ [25.05.2022].
Rappold, E. et al. (Gesundheit Österreich GmbH). (2012). Gesundheits- und Krankenpflege. Evaluierung der Ausbildungsbereiche. Wien: Gesundheit Österreich GmbH.
Redaktion der oesterreich.gv.at (2022). GuKG-Novelle 2022. Verfügbar unter: GuKG-Novelle 2022. [12.06.2022].
Sack, J.L. (2015). Die Akademisierung der Pflegeausbildung und deren Folgen bezüglich der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrer für Gesundheits- und Krankenpflege. Medizinische Universität Graz, Graz.
Universität Wien. Das Institut für Pflegewissenschaft. Verfügbar unter: Pflegewissenschaft [27.02.2022].
Von der Heide, J. (2020). Akademisierung der Pflege – ein Rundumblick. Verfügbar unter: Akademisierung [27.02.2022].
Im Zuge der Recherche noch gefunden:
Backovic, L. (2014). Österreichs größter Pflegeskandal. ´Wer mich ärgert, bekommt ein Gratisbett beim lieben Gott´. [22.05.2022].
Erste Krankenpflegeverordnung (1973). Erste Krankenpflegeverordnung 1973. BGBl. I Nr. 634/1973 i. d. F. BGBI. I Nr. 179/1999. Verfügbar unter: Erste Krankenpflegeverordnung [22.05.2022].
Frauenlob, T. et al. (Gesellschaft der Pflegewissenschaft im Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband) (2014). Stellungnahme zu ´Krankenpflege braucht kein Abitur!´ [25.03.2022].
Institute for International Research (IIR GmBH) (2016). IIR KrankenhausVertrauensindex (KHVI) [02.04.2022].
Mertens, A. et al. (2019). Die Akademisierung der Pflege aus Sicht der Pflegekräfte: eine Querschnittstudie in Krankenhäusern im Nordwesten Deutschlands. Pflege, 32(1). 17-29.
Wawschinek-Steuding, B. (2014). Stellungnahme zum Artikel ´Pflege braucht kein Abitur!´. Lazarus Pflegefachzeitschrift, 29(3), 21-24.
Für die Einblick in die Pflege danke ich sehr;)
Alexander
Freut mich, dass der Artikel gefällt 🙂
Das ist wahr, die Einblicke sind sehr spannend;)
Martin